„verändert handeln – engagiert bleiben“ ist das Motto, unter dem die kommenden Gremienwahlen am 07./08. November 2026 stehen. Im gesamten Bistum Osnabrück und auch in unseren Pfarreien in Leer, Weener und Moormerland werden neue Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände gewählt.
Unsere Kirche befindet sich in einer Zeit großer Veränderungen. Strukturen wandeln sich, Gemeinden werden kleiner, vieles ist im Aufbruch und manches fühlt sich unsicher an. Gewählt werden Menschen, die nicht nur zusehen, sondern handeln wollen. Menschen, die glauben, dass Kirche Zukunft hat – weil sie ein Ort der Hoffnung, des Glaubens und der Gemeinschaft ist und weil wir sie (gemeinsam) lebendig halten. Deshalb ist es gerade jetzt wichtig, dass Menschen sich engagieren und sich bereit erklären, das Leben in ihrer Pfarrgemeinde vor Ort zu gestalten.
Auf dieser Informationsseite erhalten Interessierte erste Informationen, die überlegen, sich als Kandidatin oder Kanditat für den Pfarrgemeinderat oder Kirchenvorstand aufstellen zu lassen.
Was macht der Pfarrgemeinderat, was macht der Kirchenvorstand?
Der Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat nimmt teil an der Leitungsaufgabe der Kirchengemeinde. Er stellt die Weichen für ein lebendiges Gemeindeleben und setzt sich dafür ein, möglichst viele zu beteiligen. Er nimmt gesellschaftliche Veränderungen wahr und entwickelt Ideen, wie die Kirche den Menschen heute nahe sein kann. Er arbeitet eng mit dem Pastoralteam, dem Kirchenvorstand und, wo vorhanden, dem ehrenamtlichen Gemeindeteam zusammen.
Der Pfarrgemeinderat gibt beispielsweise Anstöße, dass…
das seelsorgliche Angebot in der Pfarrgemeinde lebensnah bleibt.
Bedürftigen und Notleidenden vor Ort und weltweit wirkungsvoll geholfen wird.
der Glaube zeitgemäß weitergegeben wird, beispielsweise bei Taufe, Erstkommunion und Firmung.
Feste und Begegnungen so gefeiert werden, dass sich alle eingeladen fühlen.
außerkirchliche Gruppen und Einrichtungen am Leben der Pfarrgemeinde beteiligen werden – wenn sie wollen.
Der Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er ist zuständig für ihre finanziellen und verwaltungsmäßigenAngelegenheiten. Insbesondere stellt er den Haushalt auf und berät und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten. So stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge – insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarrgemeinderates – sicher.
Im Kirchenvorstand geht es unter anderem um folgende Fragen:
Wie viel Geld kann die Gemeinde ausgeben?
Wer soll als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eingestellt werden?
Wie gehen wir mit unseren Immobilien in Zukunft um? Und wie werden die kirchlichen Immobilien vermietet?
Was geschieht beim Betrieb der Kindertagesstätten?
Im November 2026 werden die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände gewählt. In diesen Gremien gestalten Sie Ihre Kirchengemeinde mit, denn Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände haben wichtige Beratungs- und Entscheidungskompetenzen.
Ich lade Sie herzlich ein, Ihre Ideen und Talente einzubringen und Verantwortung zu übernehmen, damit Kirche ein Ort des Miteinanders bleibt. Danke für Ihr Engagement!
Bischof Dr. Dominicus Meier OSB
Du hast Interesse und möchtest kandidieren? Oder hast du noch Fragen? Melde dich gerne bei uns: wahl@moin-kirche.de