Neue Lockerungsbestimmungen auch für Gottesdienste

kirche begrenzte teilnehmerzahl by peter weidemann pfarrbriefservice 884x600MoWeLeLe. (red) Seit Montag, 22.6.2020, gelten in Niedersachsen weitere Lockerungsbestimmungen. Ein Teil davon hat auch Folgen für die Teilnehmenden an unseren Gottesdiensten. Denn: die Regel, dass auf 10 qm eine Person zugelassen ist, wird aufgehoben. Bestehen bleibt die Abstandsregel von 1,5 m.

Für unsere Kirchen bedeutet dies, dass mehr „Plätze“ zur Verfügung stehen. Ein „Platz“ kann auch von mehreren Personen eines Haushalts, z.B. Ehepaar, Vater-Kind, Mutter-Kind… genutzt werden.

Folgende Platzzahlen stehen in unseren Kirchen zur Verfügung:

Moormerland/Oldersum: 29 Plätze
St. Joseph Weener: 28 Plätze
St. Marien Leer-Loga: 48 Plätze
St. Michael Leer: 57 Plätze

Dass in der kleineren Kirche St. Michael mehr Plätze zur Verfügung stehen als in der größeren Kirche St. Marien liegt daran, dass die Bestuhlung in St. Michael es ermöglicht, die Plätze effektiver zu stellen als dies bei Bänken möglich ist.

Die anderen Regeln bleiben unverändert bestehen.

Weitere Informationen zu den Vorgaben und den Gottesdienstzeiten finden Sie hier: https://www.mowelele.de/gottesdienst