Gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie

19011 208 hostie 02 by friedbert simon pfarrbriefserviceLeer (dbk/mf): Ehepartner in konfessionsverbindenen Ehen können jetzt gemeinsam an der Eucharistie teilnehmen. Dies hat die Deutsche Bischofskonferenz in ihrer Frühjahrsversammlung Ende Februar verabschiedet. Ich glaube, dass viele in unseren Gemeinden auf diesen Schritt voller Sehnsucht gewartet haben.

So heißt es im Pressebericht der Deutschen Bischofskonferenz: „Hintergrund ist der hohe Anteil konfessionsverschiedener bzw. konfessionsverbindender Ehen und Familien in Deutschland, bei denen wir eine herausfordernde und dringende pastorale Aufgabe erkennen. In den vergangenen Monaten haben die Ökumenekommission und die Glaubenskommission an einem Dokument gearbeitet, das sich – anknüpfend an die weltkirchlichen und kirchenamtlichen Bezugstexte der vergangenen Jahrzehnte bis hin zu Amoris laetitia – als Hilfestellung versteht, um im seelsorglichen Gespräch die konkrete Situation anzuschauen und zu einer verantwortbaren Entscheidung über die Möglichkeit des Kommunionempfangs des nichtkatholischen Partners zu kommen. Deshalb sind die Personen, an die sich das Dokument richtet, zuallererst die Seelsorger: Ihnen geben wir eine Orientierung für die seelsorgliche Begleitung von konfessionsverschiedenen Ehepaaren, die für sich klären wollen, ob eine gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie in der katholischen Kirche möglich ist.“

Der Kirchenbote greift das Thema in einem Artikel unter https://www.kirchenbote.de/eucharistie-fuer-evangelische-ehepartner-in-konfessionsverbindenden-ehen auf.